Gesprächsaufzeichnungen sind in der EU rechtlich anspruchsvoll, können für Contact Center aber wichtige Zwecke erfüllen.
Supervisoren können konkrete Gesprächssituationen nachvollziehen, Fehler erläutern, Ursachen untersuchen und alternative Vorgehensweisen für misslungene Gespräche aufzeigen.
Aufzeichnungen helfen außerdem, nachträglich Notizen zu ergänzen und übersehene Details festzuhalten. Dafür ist nicht zwingend eine vollautomatische Transkription erforderlich.
Aktive Einwilligung statt Opt-out
Anrufe dürfen nicht pauschal und ungefragt gespeichert werden. Für eine datenschutzkonforme Aufzeichnung müssen Kunden und Mitarbeitende einwilligen.
Der Kunde muss der Aufnahme aktiv zustimmen. Eine bloße Möglichkeit zum Widerspruch genügt nach der im Beitrag dargestellten Auslegung nicht als wirksame Einwilligung.
Zusätzlich ist ein legitimer Grund für die Aufzeichnung erforderlich. Da EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln anwenden können, sollten Unternehmen die konkreten Vorgaben mit ihrem Datenschutzbeauftragten klären.
Die technische Umsetzung im jtel-System kann den Opt-in-Prozess unterstützen, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung des jeweiligen Einsatzfalls.
